KFZ-Sachverständiger & Technik
Ingenieurbüro Gübert | 069 - 348 7667 2
1.) KFZ-Gutachter Ihres Vertrauens
2.) Ersatz des Fahrzeugschadens
3.) Ersatz der Wertminderung
4.) Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
5.) weitere Ersatzansprüche
Durch einen Unfall können unter Umständen folgende Ersatzansprüche ebenfalls gelten gemacht werden: